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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 11.09.2026

Diese Bedingungen gelten für Kurse, die über diese Website gebucht werden. Sie gehen dir mit der Bestätigung zusätzlich in Textform zu. Für einen Ausbildungsvertrag, den du bei uns vor Ort schließt, gelten sie nicht.

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Teilnahme an Kursen, die über die Website fahrschule-isidrive.de gebucht werden.

(2) Anbieter und Vertragspartner ist:

Fahrschule ISIDRIVE
Inhaber: Marc Isberner
Steindamm 86, 25337 Elmshorn
Telefon: 04121 73430
E-Mail: info@fahrschule-isidrive.de

(3) Verbraucher im Sinne dieser Bedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

(4) Abweichende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Gegenstand des Vertrags

(1) Gegenstand des Vertrags ist die Teilnahme an einem der folgenden Kurse:

Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF). Vier Sitzungen zu je 135 Minuten sowie eine Fahrprobe von 30 Minuten mit anschließender Nachbesprechung von 15 Minuten. Die Sitzungen finden innerhalb eines Zeitraums von zwei bis vier Wochen statt. Eine Prüfung findet nicht statt; auch die Fahrprobe wird nicht bewertet. Nach vollständiger Teilnahme wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.

Anhängerschulung zur Schlüsselzahl 96 (B96). Ein Kurstag mit 150 Minuten theoretischer Unterweisung, 210 Minuten praktischen Übungen auf dem Übungsplatz und 60 Minuten Fahrt im öffentlichen Straßenverkehr. Eine Prüfung findet nicht statt. Nach vollständiger Teilnahme wird eine Bescheinigung ausgestellt, die zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde bestimmt ist.

(2) Der jeweilige Kursinhalt, Termin, Ort und Preis ergeben sich aus der Kursbeschreibung auf der Website und aus der Bestellübersicht.

(3) Die Bescheinigung nach Absatz 1 berechtigt nicht selbst zum Führen von Fahrzeugen. Beim B96 ist zusätzlich die Eintragung der Schlüsselzahl durch die Fahrerlaubnisbehörde erforderlich; die hierfür anfallenden Gebühren sind nicht Bestandteil des Kurspreises und werden nicht an uns entrichtet.

§ 3 Zustandekommen des Vertrags

(1) Die Darstellung der Kurse auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

(2) Mit dem Absenden des Buchungsformulars über die Schaltfläche „Kostenpflichtig buchen“ gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags ab.

(3) Der Zugang des Angebots wird unverzüglich per E-Mail bestätigt. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar.

(4) Der Vertrag kommt zustande, wenn wir die Buchung ausdrücklich bestätigen oder mit der Erbringung der Leistung beginnen. Die Buchungsbestätigung erfolgt spätestens mit der Bestätigung des Zahlungseingangs.

(5) Der Vertragstext wird von uns gespeichert. Die Vertragsbedingungen, die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden dem Teilnehmer mit der Bestätigung in Textform übermittelt.

(6) Die Vertragssprache ist Deutsch.

§ 4 Teilnahme Minderjähriger

(1) Am Aufbauseminar können Teilnehmer ab dem vollendeten 17. Lebensjahr teilnehmen, sofern die Voraussetzungen der Fahrerlaubnis-Verordnung vorliegen.

(2) Teilnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, geben im Buchungsvorgang Namen und E-Mail-Adresse ihrer gesetzlichen Vertreter an. Der Vertrag kommt in diesem Fall erst zustande, wenn die gesetzlichen Vertreter der Buchung ausdrücklich zugestimmt haben. Die Zustimmung wird über einen Bestätigungslink eingeholt, der an die angegebene E-Mail-Adresse versandt wird.

(3) Bis zur Zustimmung bleibt der Kursplatz für die Dauer der in § 5 genannten Zahlungsfrist reserviert. Erfolgt die Zustimmung nicht innerhalb dieser Frist, entfällt die Reservierung.

§ 5 Preise, Zahlung und Rechnung

(1) Alle Preise verstehen sich als Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Der Kurspreis beträgt für das Aufbauseminar 495,00 Euro und für die Anhängerschulung B96 399,00 Euro. Maßgeblich ist der in der Bestellübersicht ausgewiesene Preis.

(3) Die Zahlung erfolgt über PayPal. Weitere Zahlungsarten können im Einzelfall angeboten werden; maßgeblich sind die im Bestellvorgang angezeigten Möglichkeiten.

(4) Der Kursplatz wird nach Absenden der Buchung zunächst reserviert. Die Reservierung erlischt, wenn der Kurspreis nicht innerhalb der im Bestellvorgang und in der Zugangsbestätigung genannten Zahlungsfrist vollständig eingegangen ist. Der Platz steht danach wieder zur Verfügung.

(5) Die Rechnung wird innerhalb von vierzehn Tagen nach Zahlungseingang per E-Mail übersandt.

(6) Nicht im Kurspreis enthalten sind Gebühren Dritter, insbesondere Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde und der Prüforganisationen.

§ 6 Widerrufsrecht

(1) Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die dem Teilnehmer im Bestellvorgang und mit der Bestätigung in Textform zur Verfügung gestellt wird.

(2) Beginnt der gebuchte Kurs vor Ablauf der Widerrufsfrist, wird der Teilnehmer im Bestellvorgang um seine ausdrückliche Zustimmung zum vorzeitigen Beginn der Leistung gebeten und darauf hingewiesen, dass er sein Widerrufsrecht mit vollständiger Erbringung der Leistung verliert.

(3) Widerruft der Teilnehmer nach Beginn der Leistung, schuldet er Wertersatz für die bis zum Zugang des Widerrufs bereits erbrachten Leistungen. Maßgeblich ist das Verhältnis der erbrachten zu den insgesamt geschuldeten Leistungen.

§ 7 Rücktritt des Teilnehmers

(1) Unabhängig vom Widerrufsrecht kann der Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform zu erklären; maßgeblich ist der Zugang bei uns.

(2) Bei einem Rücktritt werden folgende Entgelte fällig, jeweils bezogen auf den Kurspreis:

Früher als 14 Tage vor Kursbeginn: kein Entgelt.

14 bis 7 Tage vor Kursbeginn: 50 Prozent.

Weniger als 7 Tage vor Kursbeginn: 80 Prozent.

Nichterscheinen ohne Rücktrittserklärung: 80 Prozent.

(3) Dem Teilnehmer bleibt es ausdrücklich vorbehalten nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall reduziert sich das Entgelt entsprechend.

(4) Beim Aufbauseminar weisen wir darauf hin, dass ein Rücktritt keinen Einfluss auf Fristen hat, die von der Fahrerlaubnisbehörde gesetzt wurden. Die Wahrung dieser Fristen liegt in der Verantwortung des Teilnehmers.

§ 8 Umbuchung

(1) Eine Umbuchung auf einen anderen Kurstermin ist nicht vorgesehen.

(2) Der Teilnehmer kann nach § 7 zurücktreten und einen neuen Kurs buchen. Die dort genannten Entgelte bleiben unberührt.

§ 9 Nichterscheinen und Abbruch

(1) Die Teilnahme an allen Kursteilen ist erforderlich. Wird ein Kursteil versäumt, kann die Bescheinigung nicht ausgestellt werden.

(2) Bei Nichterscheinen oder Abbruch besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Nachholung. § 7 Absatz 3 bleibt unberührt.

(3) Versäumt der Teilnehmer einen Kursteil aus einem Grund, den er nicht zu vertreten hat, bemühen wir uns um eine einvernehmliche Lösung. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

§ 10 Absage durch die Fahrschule

(1) Für das Aufbauseminar ist eine Mindestteilnehmerzahl von sechs Personen gesetzlich vorgeschrieben. Wird diese Zahl nicht erreicht, darf der Kurs nicht durchgeführt werden.

(2) Wir behalten uns vor, einen Kurs abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl bis drei Tage vor Kursbeginn nicht erreicht ist. Die Absage wird unverzüglich in Textform mitgeteilt.

(3) Wir behalten uns ferner vor, einen Kurs abzusagen, wenn die Durchführung aus Gründen unmöglich wird, die wir nicht zu vertreten haben, insbesondere bei Ausfall des Kursleiters durch Krankheit oder bei höherer Gewalt.

(4) In den Fällen der Absätze 2 und 3 bieten wir dem Teilnehmer einen Ersatztermin an. Nimmt der Teilnehmer diesen nicht an, wird der gezahlte Kurspreis unverzüglich und vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe von § 12.

§ 11 Pflichten des Teilnehmers

(1) Der Teilnehmer stellt sicher, dass die im Buchungsvorgang angegebenen Daten vollständig und zutreffend sind.

(2) Beim Aufbauseminar sind zusätzlich das Aktenzeichen und das Datum der behördlichen Anordnung, die ausstellende Behörde des Führerscheins, das Ausstellungsdatum, die vorhandenen Fahrerlaubnisklassen sowie die Nummern von Personalausweis und Führerschein anzugeben. Diese Angaben sind zur Ausstellung der Teilnahmebescheinigung erforderlich. Sie können im Anschluss an die Buchung nachgereicht werden, müssen jedoch spätestens zu Kursbeginn vollständig vorliegen.

(3) Zum ersten Kurstermin sind mitzubringen: beim Aufbauseminar das Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde sowie der Führerschein, bei der Anhängerschulung B96 der Führerschein.

(4) Wir sind berechtigt, die Identität des Teilnehmers anhand eines amtlichen Lichtbildausweises zu überprüfen. Kann die Identität nicht festgestellt werden, ist eine Teilnahme nicht möglich; § 9 gilt entsprechend.

(5) Der Teilnehmer hat den Anweisungen des Kursleiters Folge zu leisten. Bei erheblichen Störungen des Kursablaufs oder bei Teilnahme unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln kann der Teilnehmer vom Kurs ausgeschlossen werden. § 9 Absatz 2 gilt entsprechend.

§ 12 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 13 Kein bestimmter Erfolg

(1) Gegenstand des Vertrags ist die ordnungsgemäße Durchführung des Kurses, nicht ein bestimmter Erfolg.

(2) Über die Anerkennung der Teilnahmebescheinigung und über die Eintragung der Schlüsselzahl entscheidet allein die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

§ 14 Streitbeilegung

(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, erreichbar unter (externer Link, öffnet in neuem Fenster)https://ec.europa.eu/consumers/odr

(2) Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts gewährte Schutz nicht entzogen wird.

(2) Ist der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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