B196 – 125er fahren mit dem Autoführerschein
Mit der Schlüsselzahl 196 darfst du 125er im Inland fahren, ohne die Klasse A1 zu machen. Dafür brauchst du nur eine Schulung, keine Prüfung.
Was B196 ist
Mit der Schlüsselzahl 196 darfst du Leichtkrafträder bis 125 ccm und 11 kW im Inland fahren, ohne eine eigene Fahrerlaubnis der Klasse A1 zu erwerben. Es gibt keine Prüfung, nur eine Schulung.
Voraussetzung: Klasse B seit mindestens fünf Jahren und Mindestalter 25.
Die Schlüsselzahl gilt nur im Inland. Im Ausland darfst du damit nicht fahren — dafür brauchst du die Klasse A1.
B196 auf einen Blick
- Festpreis, inkl. MwSt.
- 949 €
- dazu 5 × Praxis, je 90 Minuten
- 4 Theorieeinheiten
- weder theoretisch noch praktisch
- keine Prüfung
Umfang der Schulung
Vier Theorieeinheiten und fünf Praxiseinheiten zu je 90 Minuten. Die Praxis umfasst Grundfahraufgaben, Fahren innerorts und außerorts.
Was B196 kostet
Die B196-Schulung hat einen Festpreis — der Umfang ist gesetzlich festgelegt, also lässt sich der Betrag vorher nennen. Das ist der Unterschied zu einer Ausbildung mit offener Fahrstundenzahl.
949 € für die reguläre Schulung, 1.049 € für die Intensivfassung an zwei bis drei Tagen. Beides inklusive Umsatzsteuer.
Nach der Schulung trägt die Führerscheinstelle die Schlüsselzahl 196 ein. Die Gebühr dafür geht nicht an uns.
Häufige Fragen
Brauche ich für B196 eine Prüfung?
Nein. Es gibt weder eine theoretische noch eine praktische Prüfung — nur den festgelegten Unterricht.
Ab wann darf ich B196 machen?
Ab 25 Jahren und mit mindestens fünf Jahren Führerschein der Klasse B.
Gilt B196 auch im Ausland?
Nein. B196 ist auf Deutschland beschränkt. Für Fahrten im Ausland brauchst du die Klasse A1.
Wie lange dauert die Schulung?
Vier Theorieeinheiten zu je 90 Minuten, verteilt auf zwei Tage. Die Fahrausbildung findet nach Absprache über zwei bis fünf Tage statt.
Wird B196 auf den A1 angerechnet?
Nein. Wer später A1 oder A2 machen will, beginnt dort neu.
Was kostet B196?
949 € für die reguläre Schulung, 1.049 € für die Intensivfassung an zwei bis drei Tagen. Beides inklusive Umsatzsteuer. Die Eintragungsgebühr der Führerscheinstelle kommt dazu und geht nicht an uns.